Satzung
1. Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen „Projekt Therapietiere – Lebensfreude auf vier Pfoten“ und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
Sitz des Vereins ist Berlin.
2. Ziel und Zweck
Ziel und Zweck sind die Organisation und Durchführung von tiergestützten Besuchen bei interessierten Einrichtungen wie Pflegeheimen, Altersheimen, Kindergärten, Grundschulen, Demenz-Wohngruppen, Einrichtungen für psychisch Kranke, Behindertenheimen, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und ähnliche Institutionen. Zudem werden Tierhalter oder tierhaltende Einrichtungen, wie oben angegeben, bei der Tierhaltung durch sog. Paten unterstützt. Darüber hinaus dient der Verein als bundesweite Plattform für andere gemeinnützige Vereine, die tiergestützte Therapie oder Besuche anbieten und unterstützt diese.
Dieses Ziel verfolgt der Verein durch Aufbau einer Organisation, die um interessierte Tierhalter und Paten wirbt, die Eignung des entsprechenden Tieres überprüft, Tierhalter schult und geeignete Einrichtungen für das jeweilige Besuchsteam sucht und auswählt. Ebenfalls werden die Organisation der konkreten Besuche und regelmäßige Supervisionen durchgeführt sowie Berichte über die Arbeit des Vereins in den Medien veröffentlicht. Die Unterstützung anderer Vereine soll durch die Einbindung in die Öffentlichkeitsarbeit und die Vermittlung von Medienauftritten erfolgen.
3. Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er fördert die Jugend- und Altenhilfe, das Wohlfahrtswesen und das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins, ggf. erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.
Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Mitglieder haben weder bei ihrem Ausscheiden noch bei der Auflösung des Vereins Anspruch auf das Vereinsvermögen.
4. Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen oder Vereine, die sich mit tiergestützter Therapie oder Besuchen beschäftigen, werden.
Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung kann der Aufnahme durch Mehrheitsbeschluss widersprechen.
Die Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitglieds, durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung an den Vorstand
Die Mitgliederversammlung ist berechtigt, mit qualifizierter Mehrheit Mitglieder aus wichtigem Grund nach Anhörung auszuschließen.
5.Mitgliedsbeiträge
Es werden Mitgliedsbeiträge von den Mitgliedern erhoben. Über die Höhe von Umlagen oder Beiträgen entscheidet die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss.
Sofern Beiträge festgesetzt worden sind, sind diese im Voraus zu zahlen, Umlagen oder Aufnahmegelder sind binnen eines Monats nach deren Erhebung zu zahlen.
6. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet,
- die Ziele des Vereins zu fördern,
- an der Erfüllung der dem Verein obliegenden Aufgaben mitzuwirken,
- ggf. festgesetzte Beiträge oder Umlagen zu zahlen.
Mitglieder, die mit Umlagen oder Beiträgen zwei Monate in Verzug sind, können ihre Rechte im Verein nicht mehr geltend machen.
7. Organe des Vereins
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
8. Mitgliederversammlung
Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen; er muss dies tun, wenn es von mindestens einem Drittel der Mitglieder unter Angabe der Gründe, die in die Tagesordnung aufgenommen werden müssen, beantragt wird.
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorsitzenden oder einem seiner Vertreter durch schriftliche Einladung an die Mitglieder mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung kann auch per E-Mail erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit eines Drittels der Mitglieder beschlussfähig.
Anträge zur Tagesordnung sind mindestens 7 Tage vor dem Versammlungstag schriftlich beim Vorstand einzureichen. Später gestellte Anträge werden nur behandelt, wenn dies die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der Anwesenden beschließt.
Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet die einfache Mehrheit; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Wahlen erfolgen durch Handzeichen, auf Antrag eines Drittels der anwesenden Mitglieder auf Stimmzetteln. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erhält keiner der Kandidaten eine Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom ältesten Anwesenden zu ziehende Los.
Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied mit einer Stimme. Stimmübertragungen sind nicht zulässig.
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die die Beschlüsse im Wortlaut und Abstimmungsergebnis sowie die Ergebnisse der Wahlen verzeichnen muss. Sie wird von einem Vorsitzenden unterschrieben.
9. Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegen Beratung und Beschlussfassung über alle Vereinsangelegenheiten, die nicht dem Vorstand übertragen sind.
Die Mitgliederversammlung wählt aus den Mitgliedern den Vorstand und beruft diesen ab.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Beitragsordnung.
Der vom Vorstand aufgestellte Wirtschaftsplan wird von der Mitgliederversammlung verabschiedet.
Der Vorstand legt der Mitgliederversammlung den Jahresbericht und den Jahresabschluss vor.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Mitgliedschaft des Vereins in anderen Vereinen.
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes.
10. Vorstand
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die jeweils alleine vertretungsberechtigt sind.
Der Vorstand wird durch einfache Mehrheit der Mitglieder für zwei Jahre gewählt.
Die Vorstandssitzungen finden mindestens einmal jährlich statt.
Nach Ablauf der Amtszeit bleibt der bisherige Vorstand bis zur Bestellung des nächsten Vorstandes im Amt. Wiederwahl und Abwahl sind möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
Die Vorstandsmitglieder haften dem Verein gegenüber nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
11. Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
12. Satzungsänderungen
Satzungsänderungen müssen in der Tagesordnung angekündigt und als Anlage im Wortlaut beigefügt werden. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung.
13. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins bedarf einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer eigens zu diesem Zweck einzuberufenden Mitgliederversammlung.
Die Auflösung betreibt der Vorstand, soweit die die Auflösung bestimmende Mitgliederversammlung nichts anderes bestimmt.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Verein Leben mit Tieren e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.